THG-Quote. E-Mobilität, die sich auszahlt.

THG-Quote steht für „Treibhausgasminderungsquote“: Auch als Eigentümer eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs werden Sie für Ihr aktives CO2-Einsparen mit einem Bonus belohnt. Mit unserem Partner sorgen wir dafür, dass Sie diesen erhalten: So zahlt sich Elektromobilität für Sie einmal mehr aus.

100 % Zukunft: Öko-Strom für Öko-Mobilität.

Weil Ihr Elektrofahrzeug nur so umweltfreundlich ist wie die getankte Energie, versorgen Sie die SWP mit 100 % CO2-freiem Ökostrom. Dafür haben wir Pforzheim bereits gut mit E-Tankstellen vernetzt – so können Sie genau dort laden, wo Sie wollen.

Da wir von der SWP die E-Mobilität in der Region unterstützen möchten, verhelfen wir Ihnen gerne zu Ihrer Auszahlung in Unterstützung mit unserem Partner THG-Quoten GmbH! Nutzen Sie dafür einfach die folgende Abschlussstrecke.

So einfach geht's!

Schritt 1:
Bonus auswählen

85€ Sofortauszahlung oder
100€ Gutschrift auf Ihre Jahresrechnung

Schritt 2:
Das Online-Formular ausfüllen und Fahrzeugschein hochladen

Schritt 3:
Wir prüfen Ihren Antrag schnellstmöglich

Schritt 4:
Von Ihrer THG Quote profitieren

Was ist die THG‑Quote?

Als privater oder gewerblicher Eigentümer von einem rein batterie­elektrischen Fahrzeug (BEV) helfen Sie aktiv mit CO2 einzusparen. Mit der sogenannten Treibhausgas­minderungsquote (kurz: THG-Quote) erkennt der Gesetz­geber nun Ihr Engagement an und belohnt dieses mit einem Bonus.

Mit der THG-Quote werden u.a. Mineralöl­unternehmen dazu verpflichtet, regenerative Energien in Umlauf zu bringen und damit Treibhaus­gase einzusparen. Dies ist jedoch allein durch die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin, nicht erreichbar. Aus diesem Grund gewinnt die Möglichkeit des Quoten­handels und damit die Quoten­erfüllung über Dritte zunehmend an Bedeutung. Als Eigentümer von einem BEV werden Sie somit selbst zum "Quotenverkäufer".

Wie wird mir meine Quote ausgezahlt?

Alle angemeldeten und lesbaren Fahrzeugscheine mit den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 werden regelmäßig beim Umweltbundesamt angemeldet. In der Regel erfolgt die Bestätigung durch das UBA nach zwei bis sechs Wochen. Nach der Bestätigung werden die Quoten an quoten­pflichtige Käufer veräußert. Die Auszahlung erfolgt als den von Ihnen gewählten Bonus:

  • Barausschüttung
    Sie erhalten eine Gutschrift von 85 Euro je E-Fahrzeug.
  • Rabatt auf die Stromrechnung:
    Sie erhalten einen Bonus auf Ihren Stromliefervertrag in Höhe von 100 Euro auf die nächste Jahresrechnung.

Wie kann ich die THG‑Quote nutzen?

Da die Mineralölkonzerne die vorgegebenen Quoten in der Regel nicht aus eigener Kraft erfüllen werden, ist der Handel der THG-Quoten ein wichtiges Instrument. Sie sind als Besitzer eines E-Fahrzeugs berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quoten­verpflichteten Unternehmen zu verkaufen. Aktuell ist dies noch zwingend über Ihren Strom­lieferanten notwendig.

Was muss ich tun und was sind die Voraus­setzungen, die ich erfüllen muss?

Zunächst müssen Sie Besitzer eines reinen E-Fahrzeugs sein, Hybrid-Fahrzeuge sind hierfür nicht zugelassen. Wenn diese Voraus­setzung gegeben ist, müssen Sie nicht mehr tun, als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeug­scheins hochzuladen und ein paar wenige personen­bezogene Angaben zu machen sowie den AGB als auch den Datenschutz­bestimmungen der Stadtwerke Pforzheim zustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeug­schein eingetragene Fahrzeug­halter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email, somit kann eine Doppel­vermarktung der Quoten ausgeschlossen werden.

Warum bekommt ein Elektro­auto einen pauschalen THG‑Quotenwert?

Nach Auslegung der Gesetzeslage gilt Besitz eines E-Fahrzeugs und damit verbunden das „Inverkehrbringen“ von Ladestrom als klima­freundlich und wird belohnt. Derzeit gilt dies noch unabhängig davon, ob der Strom aus erneuerbaren Energien oder der Kohle kommt. In der Regel wird die Strom­menge für das Beladen des E-Fahrzeuge nicht offiziell gemessen weshalb eine Pauschale geltend gemacht wird. In Höhe dieser Pauschale kann nun die Treibhausgas­minderungsquote und die damit verbundenen CO2-Einsparungen beim Umwelt­bundesamt als Quote beantragen. Diese Quoten können nun an quoten­pflichtige Unternehmen veräußert werden.

Kann ich auch mehrere Elektroautos anmelden?

Die Anzahl der PKWs ist nicht begrenzt. Sie müssen lediglich die oben genannten Voraus­setzungen erfüllen.

Bin ich als Unternehmer mit meinen Elektro­fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeug­schein eingetragene Fahrzeug­halter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen sind. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispiels­weise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

Wo und wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutz­bestimmungen nach der DSGVO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung, der für die THG-Quote notwendigen Prozesse, verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, sodass eine Weiter­gabe in Dritt­länder ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen können Sie aus den Datenschutzbestimmungen entnehmen.

Kann ich den Antrag widerrufen?

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Sandweg 22, 75179 Pforzheim, Tel. 07231 3971 3971 und mobil[at]stadtwerke-pforzheim.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Dann schauen Sie im Portal vorbei!

Hier können Sie jederzeit einsehen, in welchem Bearbeitungsstadium sich Ihr Antrag befindet, können Auszahlungen einsehen und Ihre Daten anpassen.

Zum THG-Quoten-Portal