
EEG-Anlagen – Ablauf der Förderung
Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Das EEG sieht grundsätzlich einen gesetzlichen Zahlungsanspruch für die Dauer von 20 Kalenderjahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres vor.
Zum 31.12.2020 läuft für die ersten EEG-Anlagen die gesetzliche Förderung aus. Dies betrifft vor allem Anlagen, die vor dem 01.01.2001 in Betrieb genommen wurden, Ausnahmen bilden hier die Wasserkraftanlagen.
Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?
Anlagen bis zu 100kW und Windkraftanlagen dürfen weiterhin Ihren Strom in den Bilanzkreis einspeisen und erhalten dafür den durchschnittlichen Jahresmarktwert. Dies ist begrenzt bis zum 31.12.2027. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, Ihren Strom zu nutzen.
Was jetzt für Sie wichtig ist
- Durch den Entfall der Förderung sinkt für Sie die Vergütung.
- Bei Anlagen unter 100 kW kann der Weiterbetrieb Ihrer Anlage auf mehrere Arten fortgeführt werden: Von der Direktvermarktung bis hin zur Stillegung finden Sie hier alle Informationen.
- Nur Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen über 100 kW müssen auf Direktvermarktung umsteigen.
- Bei keiner Änderung wird Ihnen deine Einspeisevergütung zum aktuellen Jahresmarktwert angeboten.
Diese fünf Varianten stehen Ihnen zur Verfügung
Vollstromeinspeisung
Hierbei wird der Strom, der durch Ihre Anlage erzeugt wird, vollständig in das Stromnetz eingespeist. Diese Möglichkeit gilt nur für EEG-Anlagen bis 100KW.
Sonstige Direktvermarktung
„Sonstige Direktvermarktung“ bedeutet, dass Sie Ihren eingespeisten Strom direkt an einen Stromhändler verkaufen.
Umbau auf vollständigen Eigenverbrauch
Hierbei muss die Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die verhindert, dass der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Weitere wichtige Unterlagen finden Sie in unserem Netzbereich.
Warum sinkt oder entfällt meine Einspeisevergütung?
Der Änderung der Einspeisevergütung liegt das sogenannte EEG - also Erneuerbare-Energien-Gesetz zu Grunde. Dieses hält fest, dass eine Einspeisevergütung in einem Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt werden darf, um den Einsatz von Erzeugungsanlagen zu fördern. Nach Ablauf der 20 Jahre, dürfen wir als Netzbetreiber Ihnen als Anlagenbetreiber diese Vergütung nicht mehr zu den gewohnten Bedingungen auszahlen. Hier können Sie mehr zum EEG lesen.