So einfach geht der Energieumzug!

Sie sind neu in Pforzheim? Dann finden Sie auf dieser Seite nützliche Informationen, damit Ihre Anmeldung in Energiefragen reibungslos ablaufen kann. Zusätzlich haben wir noch ein paar Anlaufstellen für Sie, damit der Umzug stressfrei bleibt.

Einzug

Bequem anmelden!

Wir freuen uns, Sie in Pforzheim begrüßen und versorgen zu dürfen! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um sich bei uns anzumelden.

Auszug

Sie ziehen aus und möchten Ihren Vertrag mitnehmen? Teilen Sie uns einfach Ihre Daten mit, wann Sie ausziehen werden und wohin. Wir kümmern uns dann darum, dass die Belieferung an ihrer bisherigen Anschrift eingestellt wird, und werden Sie mit Ihren bisherigen Konditionen an Ihrer neuen Anschrift versorgen. Sollte eine Versorgung nicht möglich sein, beenden wir den Vertrag zum Tag des Auszugs.

 

Ihre Umzugscheckliste!

Nützliche Tipps für Ihren Umzug

Neben der An - oder Abmeldung beim Energieversorger, gibt es natürlich auch weitere Dinge, an die man denken muss: Ist der Nachsendeantrag beauftragt? Kennen sämtliche Behörden die neue Adresse? Wurde der Sperrmüll rechtzeitig angemeldet? etc.

Damit Sie in all dem Chaos nicht den Überblick verlieren, haben wir eine kleine Umzugscheckliste zum Ausdrucken für Sie vorbereitet! Darin können Sie jederzeit Ihre nächsten Schritte planen und wichtige Anmerkungen machen – von 6 Monaten vor dem Umzug bis hin zum eigentlichen Umzugstag!

Damit Sie auch immer gleich alle richtigen Behörden und Dienstleister finden, haben wir für Sie in der Checkliste auch alle wichtigen Adressen der Stadt Pforzheim zusammengefasst.

Hier können Sie die Checkliste downloaden!

Ihr Umzug muss rechtzeitig bei den Stadtwerken Pforzheim, über das Kundenportal oder persönlich, mitgeteilt werden.

Wenn Sie außerhalb der Grundversorgung sind, kontaktieren Sie Ihren bisherigen Lieferanten und kündigen Sie die bestehenden Verträge. 

Es ist ratsam, sich frühzeitig um das Thema Strom- und Gasvertrag zu kümmern, bevor Sie umziehen. Eventuell besteht die Möglichkeit, den vorhandenen Gas- und Stromvertrag auch an der neuen Adresse weiterlaufen zu lassen. In der Regel können die vorhandenen Verträge problemlos an der neuen Adresse weitergeführt werden. Um parallellaufende Verträge und doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie sich daher mindestens 4 Wochen vor Umzug um die Verträge bei Ihrem Energieanbieter kümmern.

Wenn Sie aus Pforzheim wegziehen, raten wir Ihnen, den Vertrag am besten 4 Wochen vorher kündigen, um unnötige Zahlungen und doppelte Verträge zu vermeiden. In jedem Fall ist allerdings die Kündigungsfrist von 14 Tagen zu berücksichtigen!

Ziehen Sie innerhalb Pforzheims um, können Sie den Vertrag problemlos an Ihre neue Adresse mitnehmen. Sie müssen uns lediglich mitteilen, dass Sie sich von der einen Abnahmestelle abmelden und an der neuen Adresse anmelden wollen.

Zählerstände können Sie zum Umzugstag den Stadtwerken Pforzheim über das Kundenportal oder persönlich mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Zählerablesungsseite

Die Abschlagshöhe berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen Jahresverbrauch aus dem Vorjahr. Der Abschlag wird jedes Jahr, mit der Jahresrechnung und Ihrem Verbrauch neu berechnet.

Sie können den Abschlag bis zu 10% selbst im Kundenportal erhöhen oder verringern. Wenn Sie den Betrag weiter erhöhen oder verringern möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem diese Daten zusätzlich fernübertragen und allen nach Messstellenbetriebsgesetz berechtigten Marktteilnehmern zur Verfügung stellen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine sichere Datenverbindung.

Intelligente Messsysteme werden in der Regel bei allen Stromkunden ab einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr eingebaut. Des Weiteren sind diese bei unterbrechbaren/steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie beispielsweise Wärmepumpen/-speicheranlagen oder Ladesäulen einzubauen. Auch bei allen Erzeugungsanlagen ab 7 Kilowatt (kW) installierter Leistung wird ein intelligentes Messsystem erforderlich.

Bitte beachten Sie: iMS (intelligentes Messsystem) können nicht rückwirkend umgemeldet werden

Für Geschäftskunden

Bei Ihnen steht ein Verwalter – oder Eigentümerwechsel Ihres Unternehmens an? Hier können Sie den Wechsel bei uns melden!

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