Legionellenprüfung ist Pflicht!
Betreiber von Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung müssen diese alle drei Jahre auf eine mögliche Belastung mit Legionellen untersuchen lassen. Nutzen Sie unser Angebot für Pforzheim und den Enzkreis!
Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2 bis 5 Tausendstel Millimetern und einem Durchmesser von 0,5 bis 0,8 Tausendstel Millimeter, die im Boden und in Gewässern vorkommen. Werden sie über den feinen Sprühnebel eingeatmet, der in Duschen, Whirlpools, Klimaanlagen oder gewerblichen Rückkühlanlagen entsteht, können sie die die Legionellose, eine oft schwer verlaufende Form der Lungenentzündung, verursachen.
Wer muss prüfen lassen?
Betreiber von Kliniken
Betreiber von Turnhallen
Betreiber von Schwimmbädern
Besitzer von Mietshäusern oder Mietwohnungen
Zentrale Warmwasseranlagen in Wohnhäusern müssen geprüft werden, wenn sie ein Speichervolumen von mehr als 400 Liter haben oder das Volumen einer Rohrleitung von der Warmwasserbereitung bis zur Entnahmestelle (Dusche oder Wasserhahn) mindestens drei Liter beträgt. Das wird bei normaler Rohrstärke bei einer Rohrlänge von etwa sieben bis 15 Metern erreicht.
Wer nicht?
In Ein- und Zweifamilienhäusern müssen keine regelmäßigen Legionellenuntersuchungen durchgeführt werden, weil die Anlagen in diesen Häusern keine Großanlagen im Sinne der Trinkwasserverordnung sind. Auch wenn das Warmwasser dezentral erzeugt wird – beispielsweise durch Durchlauferhitzer oder Gasthermen in den einzelnen Wohnungen – besteht keine Pflicht zur Legionellenprüfung. Auch bei Kaltwasserleitungen sind derzeit noch keine Legionellenprüfungen vorgeschrieben.
Als Service für Hausbesitzer und öffentliche Einrichtungen bieten wir Ihnen in Pforzheim und im Enzkreis eine Erstuntersuchung an. Zum Leistungsumfang gehören die Koordination mit einem Labor und die Erstbegehung, die Festlegung der Entnahmestelle, die Probenentnahme mit der Analytik und der Prüfbericht.
Sollte der Befund eine kritische Zahl an Legionellen ergeben, bieten die SWP ein Nachsorgepaket an. Darin sind die Unterstützung für die weitere Vorgehensweise, Absprachen mit dem Gesundheitsamt und bei Bedarf eine Ortsbegehung enthalten.
- Antrag Legionellenprüfung732 KB
- Widerrufsformular57 KB