Persönlich für Sie da!
Egal welche Fragen Sie rund um unsere Dienstleistungen haben: Unsere Kollegen des Kundencentrums stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Ausgestattet mit moderner Technik, um optimal auf Ihre Wünsche eingehen zu können.
Unser Kundencentrum befindet sich im Sandweg 20, direkt neben unserer Hauptverwaltung.
Sie möchten uns besuchen kommen? Dann vereinbaren Sie einen Termin, wir freuen uns auf Sie!
Ausgezeichnete Servicequalität
Die Stadtwerke Pforzheim haben ihre herausragende Servicequalität durch eingehende interne Prüfungen und eine umfangreiche Kundebefragung nachdrücklich unter Beweis gestellt. Ihre Anstrengungen, hohe Servicequalität sichtbar zu machen und Kundenfeedback transparent zu behandeln, haben zu einem hohen Qualitätslevel geführt, das von den Kunden anerkannt und geschätzt wird.
Das offizielle Siegel, das sie für ihre Servicequalität erhalten haben, ist nicht nur ein Symbol für ihre Leistung, sondern auch ein Versprechen an die Kunden. Die Stadtwerke Pforzheim haben durch ihre konsequente Kundenorientierung und ihr Engagement gezeigt, dass sie ein verlässlicher Energiedienstleister sind, der hohe Qualität und exzellenten Service bietet.
Sie fragen - Wir antworten!
Wir haben für Sie wichtige Fragen, die uns täglich erreichen, zusammengefasst.
Sollte sich der Fehlerteufel bei einer Rechnung eingeschlichen haben, gibt es keinen Grund zur Panik! Alle unsere Kundinnen und Kunden bezahlen nur die Mengen, die sie auch tatsächlich verbraucht haben. Ein häufiges Missverständnis entsteht dadurch, dass uns keine aktuellen Zählerstände vorliegen. In solchen Fällen wird der erwartete Verbrauch auf Grundlage der Daten des vergangenen Jahres geschätzt. Sollte der geschätzte Zählerstand zu hoch angesetzt worden sein, schicken Sie uns gerne Ihren aktuellen Stand zu. Über unser Terminbuchungsportal können Sie zudem einen Termin mit unseren Beraterinnen und Beratern in unserem Kundencentrum vereinbaren – auch online per Video-Telefonie. Im direkten Gespräch können wir Ihr Anliegen am besten bearbeiten und eine gemeinsame Lösung finden.
Wenn Sie eine ungerechtfertigte Mahnung erhalten haben, ist das zwar ärgerlich – aber keine Sorge. Da unser Team derzeit sehr viel mehr Rechnungen und Kundenanfragen als üblich bearbeitet, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Sollten Sie zwischenzeitlich eine ungerechtfertigte Mahnung erhalten, können Sie sich an unser Team im Kundencentrum wenden, um mit uns den Sachverhalt aufzuklären. Entstandene Mahnkosten werden in diesem Falle natürlich storniert! Auch hier gilt: Im direkten Gespräch löst es sich am besten. Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin über unser Terminbuchungsportal, da unsere Telefon-Hotline derzeit sehr beansprucht wird, sodass es hier zum aktuellen Zeitpunkt leider zu längeren Wartezeiten kommt.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage gibt es hier.
In die Grundversorgung wird aufgenommen, wer keinen gültigen Liefervertrag mehr hat, weil sein bestehender Vertrag entweder gekündigt wurde oder ausgelaufen ist. Weiterhin gilt die Grundversorgung natürlich auch für Kunden, die eine neue Wohnung bzw. ein neues Haus beziehen und sich nicht innerhalb von 6 Wochen für einen anderen Lieferanten entscheiden.
In die Ersatzversorgung werden Kunden aufgenommen, wenn der bisherige Lieferant in die Insolvenz gegangen ist oder die Bundesnetzagentur eine Bilanzkreisschließung veranlasst hat (in diesem Fall wird das Energieunternehmen von Behördenseite geschlossen, etwa, weil es seinen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist).
Preis:
Die Grundversorgung hat einen festen Preis und kann nach Ankündigungsfrist von 6 Wochen angepasst werden.
Die Ersatzversorgung nimmt den aktuellen Spotpreis an den Energiemärkten und rechnet darauf einen fixen Zuschlag. Hier ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Kündigungsfrist:
Die Grundversorgung gilt unbeschränkt und kann mit einer Kündigungsfrist mit 14 Tagen beendet werden. Natürlich gilt dies auch bei Auszug, Wechsel in ein Sondervertragsprodukt (wenn verfügbar), Lieferantenwechsel oder bei Todesfall.
Die Ersatzversorgung dauert längstens 3 Monate, dann wechselt der Kunde in die Grundversorgung über. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von einem Tag (also bei einem Lieferantenwechsel oder Wechsel in einen Sondervertrag, wenn vorhanden).
Sie möchten uns nachträglich zur Bestellung eines SWP-Tarifes ein SEPA-Mandat für Ihren monatlichen Abschlag erteilen?
Oder Sie haben auf Grund von Umzug oder Anbieterwechsel gekündigt und möchten, dass Restbeträge nach Kündigungsdurchführung automatisch abgebucht bzw. zurückgezahlt werden?
Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus: